FÖRDERUNGEN

 

Klimaticket

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 21. September 2022 einen Kostenzuschuss für das Klimaticket beschlossen, für die Ausbezahlung ist die Einbringung dieses Formulars, welchem folgende Unterlagen beizulegen sind:
 
  • Kopie der Rechnung des KlimaTickets
  • Kopie der Einzahlungsbestätigung (von allen Ratenzahlungen)
  • Kopie des KlimaTickets mit Gültigkeitsdatum (Original)
 
Alle Erläuterung zur Förderung erhalten Sie auf der Rückseite des Formulars.
 
Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch!

Formular Klimaticket

Bildungsbonus

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 17. März 2021 folgenden Bildungsbonus beschlossen:
 
  1. Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i. O. der Mittelschulen bekommen einen Bonus in der Höhe von EUR 100,00, wenn sie im Abschlusszeugnis (4. Klasse) mit ausgezeichnetem Erfolg oder einen Bonus in der Höhe von EUR 70,00, wenn sie mit gutem Erfolg beurteilt wurden. Der Bonus muss im selben Jahr, in dem der Abschluss erfolgte, beantragt werden.
  2. Alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i. O., die mit ausgezeichnetem Erfolg maturieren bzw. alle Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i.O., die ihre Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg absolvieren, bekommen als Zeichen der Anerkennung eine Bonuszahlung in der Höhe von EUR 100,00 bzw. bei einem guten Erfolg einen Bonus in der Höhe von EUR 70,00. Der Bonus muss im selben Jahr, in dem der Abschluss erfolgte, beantragt werden.
  3. Jeder Student/jede Studentin mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Michael i. O. bekommen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und nach Nachweis eines gültigen Studienerfolges über 8 ECTS-Punkte im abgelaufenen Semester einen Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von EUR 75,00 pro Semester. Dieser Zuschuss muss für das Wintersemester bis längstens 31. Mai und für das Sommersemester bis längstens 31. Dezember eines jeden Jahres beantragt werden.

 

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch!

Formular Bildungsbonus

Kostenzuschuss für das Fahrsicherheitstraining

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 13. September 2017 einen Kostenzuschuss für das Mehrphasentraining (Fahrsicherheitstraining) im Zuge der Führerscheinausbildung beschlossen.

Formular Fahrsicherheitstraining

Kostenzuschuss für Projektwoche/Schulwoche für Schüler:innen im In- und Ausland

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2023 für Schüler:innen ab der 5. Schulstufe bis zur Matura für Projektwoche/Schulwoche einen Kostenzuschuss beschlossen.

 

Alle Erläuterung zur Förderung erhalten Sie auf der Rückseite des Formulars.

 

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch!

Antrag um Zuschuss für Projektwoche_Schulwoche


 

 

 

Förderungen im Bereich Bauen & Wohnen

 

Baukostenzuschuss

Aufgrund der Erteilung der Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige kann für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses um Gewährung eines Baukostenzuschusses angesucht werden.
 
Höhe der Förderung:
Einmalig € 582,00
 
Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch!
 

Umweltförderung - Förderung von Biomasse Heizungen, Wärmepumpen, Solar- & Photovoltaikanlagen

 
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Michael i. O. hat in seiner Sitzung vom 25.03.1991 iVm Ergänzungsbeschlüssen vom 14.12.2004, 15.12.2009, 13.06.2018, 22.09.2021, 12.04.2024 und 11.09.2024 beschlossen, einen einmalige Förderung für die Errichtung von
 
  • Solarthermische Anlagen
  • Photovoltaikanlagen
  • Wärmepumpen 
  • Moderne Biomasse Heizungen
 
zu gewähren.
 
 
Bitte beachten Sie die entsprechenden Förderrichtlinien! 
 
Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch!

Förderungsantrag Umweltförderung

Förderungsrichtlinie von Biomasse und Wärmepumpen

Förderungsrichtlinie von Photovoltaikanlage